Auszeichnung für guten Service für Menschen mit Behinderungen
Die Aktion



Foto: Patrick Werner

 

Unter dem Motto „unbehindert miteinander" werden Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten für guten Service für Menschen mit Behinderungen ausgezeichnet. Feste Kriterien für die Auszeichnung gibt es nicht. Menschen mit Behinderungen besuchen Betriebe, die sich um die „Auszeichnung für guten Service für Menschen mit Behinderungen" bewerben, und beurteilen den ihnen gebotenen Service. Werden sie ernst genommen? Bekommen Sie zum Beispiel Unterstützung beim Lesen der Speisekarte? Wird auf ihre Sonderwünsche eingegangen? Werden Sie persönlich angesprochen oder nur der Betreuer? Es geht um ein Dienstleistungsverständnis, das Menschen mit Behinderungen selbstverständlich berücksichtigt.

 

190 Betriebe bewarben sich im letzten Jahr für die Auszeichnung. Dies zeigt: In vielen Betrieben sind Menschen mit Behinderungen als Gäste und Kunden willkommen. In diesem Jahr wird die Aktion fortgesetzt. Bis Ende Mai können sich Betriebe bewerben. Sie werden im Laufe des Jahres von Menschen mit Behinderungen überprüft und bewertet. Ein Jury aus Vertretern der vier beteiligten Verbände und aus Menschen mit Behinderungen entscheidet anschließend über die Vergabe der Plakette, die für drei Jahre gilt.